Verlagerung der Firma Heizöl-Häberle in die Talwiesen

 

 

 

Flächen in den Talwiesen

Stellungnahme zu diversen Presseartikeln

 

 

 wenn Sie weiter runter scrollen finden Sie die Pressemitteilung zum Bericht vom 05.08.2023 Schwarzwälder Bote 

 

Presseartikel Schwarzwälder Bote 15.02.2024

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.verlagerung-der-firma-haeberle-in-liebenzell-eine-einigung-ist-das-ziel.9592ad0b-13f5-44cb-9596-2618a96fb4db.html

 

 

Pressemitteilung Firma Häberle, Bad Liebenzell

Teilverlagerung Talwiesen 02.2024

 Unsere Antworten auf die gestellten Fragen des Schwarzwälder Botens:

 

Sind sie mit der Einschätzung des Richters bezüglich der Pachtverträge zufrieden? Falls ja, wieso? Falls nein, wieso nicht? 

Die Entscheidung des Richters das Verfahren bezüglich der Pachtverträge „ruhen zu lassen“ und die Parteien zu konstruktiven Verhandlungen aufzufordern, ist der richtige Weg das Thema „Verlagerung der Firma Häberle in die Talwiesen“ zu einer Lösung zu führen. Wir sollten in die Zukunft schauen und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Wir haben gemeinsame Ziele, die wir zielgerichtet, lösungsorientiert und konstruktiv verhandeln müssen. 

 

Der Richter hat seine erste Einschätzung abgegeben, hat aber auch ausgeführt, dass das Oberlandesgericht durchaus zu einer gegenteiligen Auffassung kommen und damit die Verträge als wirksam einstufen könnte. Ich bedaure, dass dies im Hinblick auf eine objektive Berichterstattung nicht erwähnt wurde. 

 

Da nicht förmlich in das Verfahren eingetreten wurde, konnte das Gericht die von den Parteien vorgelegten Unterlagen auch nicht vollumfänglich prüfen und bewerten. Die Stadt hat ein als Gutachten tituliertes vierseitiges Schreiben als Beweis dafür vorgelegt, dass eine angemessene Pacht äußerst knapp über 24.000 € liegen soll. Zur Wahrheit gehört, dass dieses Schreiben den Titel „Vorläufige Ermittlung eines angemessenen Pachtzinses“ trägt und somit mitnichten ein Gutachten ist. Daher haben wir ein eigenes Gutachten beauftragt und haben uns dazu an den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw gewandt, dem übrigens auch die Stadt Bad Liebenzell angehört. Aufgrund der Komplexität haben wir dieses 128-seitige Gutachten allerdings erst am Freitag vor der Verhandlung erhalten, weshalb auch das Gericht dieses nicht intensiv prüfen konnte. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der angemessene Pachtzins deutlich unter 24.000 € liegt. Schade, dass dies nicht bereits am vergangenen Mittwoch intensiver beleuchtet werden konnte.  

 

 

Was sind die Ziele der Stadt Bad Liebenzell und der Firma Häberle? 

Die Verlagerung unseres Unternehmens aus der Innenstadt heraus beschäftigt uns, aber auch den Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell, seit vielen Jahren. Man könnte auch schon von Jahrzehnten sprechen. Der Gemeinderat, ob der aktuelle oder auch die vorigen, hat sich hierzu immer klar positioniert: Ziel ist es die Firma Häberle zu verlagern. Und wir sind bereit diesen Weg gemeinsam mit der Stadt und dem Gemeinderat zum Wohle der Stadt zu gehen. Dadurch können wesentliche Verbesserungen für die Bewohner in der Bahnhofstraße/Schillerallee erreicht werden und man kann sich um eine mögliche Neugestaltung der Bahnhofstraße Gedanken machen. 

Die Familie Häberle möchte die Firma Häberle zukunftsfähig aufstellen und benötigt dafür Flächen und einen gesicherten Standort. Die Sicherung von 85 Arbeitsplätzen, Gewerbesteuereinnahmen und das soziale und ehrenamtliche Engagement von dem Familienunternehmen Häberle am Standort Bad Liebenzell ist das oberste Ziel. Die nächste Generation der Familie Häberle möchte ihre Dienstleistungen weiterhin im Nordschwarzwald vom Standort Bad Liebenzell aus anbieten. 

 

Was geschah bisher: 

Die Stadt Bad Liebenzell hat in den Jahren 2019/20 wieder alle Grundstücke durch Rückkäufe in ihr Eigentum gebracht. Dadurch hat sie erst die Möglichkeit bekommen, der Firma Häberle ein entsprechendes Angebot zur Verlagerung (Teilverlagerung / Gesamtverlagerung) unterbreiten zu können. 

Die Stadt Bad Liebenzell hat in den Jahren 2016 und 2023 den Bebauungsplan für die Flächen der Teilverlagerung neu aufgestellt und sich dabei an den Bedürfnissen der Firma Häberle orientiert. Die genehmigungsrechtliche Grundlage für die Teilverlagerung wurde dadurch hergestellt. 

 

Die Firma Häberle hat die entsprechenden Bauanträge und weitere Genehmigungen eingereicht, um im ersten Schritt die Teilverlagerung umzusetzen. Die umfangreichen Verfahren gehen seit mehreren Jahren und stehen aktuell kurz vor dem Abschluß. Die Planungskosten und die Investitionen für die Teilverlagerung betragen nach Kostenschätzungen des Planungsbüros ca. 3 – 3,5 Mio. EUR.  

 

Definition Teilverlagerung: 

Die Teilverlagerung beinhaltet die Lagerfläche, welche die Firma Häberle aktuell in den Talwiesen nutzt und schon 2012 pachten wollte bzw. seit 2015 auf Basis eines noch von Bürgermeister Bäuerle ausgearbeiteten Entwurfs pachtet. 

 

Diese Fläche ist durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans als Sondergebiet für Lagerflächen seit August 2023 erstmals als solche auch baurechtlich gesichert. Bis dahin wurde die Nutzung der Lagerfläche, da der Bebauungsplan noch im Verfahren war, quasi nur geduldet. Somit besteht erst seit August 2023 Rechtssicherheit für eine produktive und langfristige Nutzung dieser Fläche.  

 

Definition Gesamtverlagerung: 

Die Gesamtverlagerung beinhaltet die Flächen zwischen dem Polarion und der Einfahrt zu den Talwiesen. Diese Fläche hat der Gemeinderat definiert und diese Gesamtflächen würden eine Gesamtverlagerung der Firma Häberle erst ermöglichen. 

 

Auf den Flächen der Gesamtverlagerung (Tennishalle, Tennisplätze, Parkplätze, Bauhof und Tennisheim - außer dem Bereich der Teilverlagerung) gilt weiterhin der alte Bebauungsplan „Sondergebiet Sport“. Dort ist eine gewerbliche Nutzung für die Firma Häberle nicht möglich, da diese Flächen aufgrund baurechtlicher Bestimmungen nur zu Sportzwecken, insbesondere für Zwecke des Tennissports genutzt werden darf. In dem von uns beauftragten Gutachten wird dieser Sachverhalt eingehend beleuchtet und dargestellt.  

 

Die Planungshoheit liegt allein bei der Gemeinde. Daher kann nur der Gemeinderat bzw. die Stadt Bad Liebenzell eine Änderung herbeiführen und somit die Grundlage für eine Gesamtverlagerung schaffen. Nach derzeitiger Beschlusslage des Gemeinderates ist dies auch nach wie vor so gewollt. 

 

Wie könnte die Lösung bzw. das Ergebnis aussehen? 

Die Stadt Bad Liebenzell verkauft die Flächen der Teilverlagerung an die Firma Häberle. Die Firma Häberle setzt die Teilverlagerung dieses Jahr um und investiert in den Standort und in die Zukunft der Firma ca. 3 – 3,5 Mio. EUR. Investitionen in dieser Höhe werden wir, auch aus Gründen der Finanzierbarkeit, nur auf Flächen durchführen können, die in unserem Eigentum stehen. Niemand baut ein Haus auf einem Grundstück mit einen Pachtvertrag von 3, 5 oder 10 Jahren. Das ist völlig illusorisch. Interessanterweise schließt die Stadt Bad Liebenzell selbst Pachtverträge mit langen Laufzeiten ab (20 Jahre + einseitige Option zu Gunsten der Stadt Bad Liebenzell für weiteren 10 Jahre), wenn es um die langfristige Sicherung von Flächen aufgrund von hohen Investitionen geht.  

Im Übrigen haben wir der Stadt Bad Liebenzell bereits im Juli 2023 ein Kaufangebot über die Fläche unterbreitet. Interessanterweise kam nun der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis, dass der Wert Fläche leicht unter dem von uns genannten Kaufpreis liegt. Somit handelte es sich um ein faires, marktgerechtes und für alle Seiten zielführendes Kaufangebot. 

Da wir dieses Kaufangebot aufrechterhalten, kann ein erster logischer Schritt in Richtung Gesamtverlagerung nur sein, dass die Stadt uns die baurechtlich nutzbare Lagerfläche in den Talweisen verkauft und uns somit die Möglichkeit auf dieser Fläche die notwendigen Investitionen durchzuführen. Aus unserer Sicht ist dies aber nur der erste Schritt. Der zweite muss die Herstellung eines verbindlichen Bauplanungsrechts für die restliche Fläche (derzeit Tennishalle und Tennisplätze) sein. Denn nur dann kann diese Fläche von uns als Firma Häberle auch zulässig und produktiv genutzt werden. Wir sind bereit die notwendigen Verfahrensschritte konstruktiv und zielführend zu begleiten. 

 

  1. Wie müsste ein Vertrag aussehen, den Sie akzeptieren? Bis wann rechnen Sie mit einem Ergebnis? 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu Vertragsdetails zum aktuellen Zeitpunkt öffentlich nicht Stellung beziehen können, da es sich um laufende Verhandlungen handelt. Aber aus den vorgenannten Ausführungen können Sie gewisse Rahmenparameter erkennen. Die müssen eingehalten sein, ansonsten kann es nicht zu einer Gesamtverlagerung kommen, was wir sehr bedauern würden. Letztendlich hat es die Stadt Bad Liebenzell bzw. der Gemeinderat in der Hand, ob dies gelingt. Da ich ein optimistischer Mensch bin, stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. 

 

3. Wie ist der Zeitplan für die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Stadt? 

 

Wir möchten die Flächen für die Teilverlagerung kaufen und dieses Jahr noch investieren. Wir planen die Teilverlagerung bis Ende des Jahres abzuschließen, um schnellstmöglich den Standort und die Zukunft der Firma zu sichern. Unser Kaufangebot liegt dem Bürgermeister der Stadt Bad Liebenzell wie bereits erwähnt seit dem 15.7.2023 vor und kann kurzfristig umgesetzt werden. 

 

Die übrigen Flächen gilt es für die Gesamtverlagerung umfänglich zu sichern und die Grundlage zu bekommen, um die entsprechende Verhandlungen und die entsprechenden Verfahren gemeinsam mit der Stadt führen zu können.  

 

Das Gutachten des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw zeigt deutlich die bestehenden Verhältnisse in den Talwiesen auf und kann als Basis für die anstehenden Verhandlungen der Gesamtverlagerung dienen. Sofern Stadt und Gemeinderat willens sind, lassen sich erste Ergebnisse rasch erzielen. Wir könnten uns vorstellen, dass dies bereits Ende März der Fall ist. 

 

4. Falls Sie Ihre Firma nicht komplett in die Talwiesen verlagern können: Ist der Wegzug Ihrer Firma aus Bad Liebenzell eine realistische Option? Gibt es andere Flächen in der Stadt auf welcher Sie sich eine Ansiedlung vorstellen könnten? 

Unser Ziel ist es, dass wir als Bad Liebenzeller Traditionsunternehmen unseren Firmensitz weiterhin in Bad Liebenzell haben. Die Flächen in den Talwiesen waren bis Mitte der 70er Jahre als allgemeine Mülldeponie in Betrieb. Bedingt durch diese Vorbelastungen unterliegen die Flächen zahlreichen Restriktionen, die die Nutzung der Flächen erheblich einschränken. Wir können uns mit unseren Dienstleistungen und den Investitionen an die Verhältnisse anpassen und sehen für uns und die Stadt Bad Liebenzell die Flächen in den Talwiesen als optimale Lösung für beide Seiten an. 

Die Zukunft der Firma Heizöl Häberle sehen wir in Bad Liebenzell. Wir bedienen unsere Kunden im Umkreis von 50 Kilometer im Landkreis Calw, Enzkreis, Pforzheim, Böblingen. Auch hinsichtlich der Regionalität, der Nachhaltigkeit sowie der Ortsgebundenheit unserer langjährigen Mitarbeiter im Umkreis sind wir bestrebt unseren Standort hier vor Ort zu halten und langfristig zu sichern. 

Ein Wegzug aus Bad Liebenzell streben wir daher nicht an. Meine Familie und ich tragen allerdings nicht nur für uns, sondern auch für unsere 85 Mitarbeiter und deren Familien Verantwortung. Alle unsere Kinder sind im Familienbetrieb tätig und haben noch 30 bis 40 Jahre Berufsleben vor sich. Ich muss daher langfristig denken und das Unternehmen langfristig ausrichten und zukunftssicher machen. Dazu gehören zwangsweise auch Flächen, auf denen sich das Unternehmen entwickeln und wachsen kann. Sollte dies in Bad Liebenzell nicht gelingen, müssen wir, um die Existenz der Firma nicht zu gefährden, uns dann auch außerhalb von Bad Liebenzell nach möglichen Gewerbeflächen umschauen. Damit verbunden wäre dann allerdings auch ein Abfluss der von uns bezahlten Gewerbesteuer. Wenn es nach uns geht, dann werden diese auch zukünftig in Bad Liebenzell entrichtet. 

Wir sehen für die Stadt Bad Liebenzell die große Chance die innerstädtischen Flächen in der Bahnhofstraße neu zu ordnen und zu gestalten. Diese Möglichkeit entscheidet sich mit der zukünftigen Planung bzw. Fortführung der Firma Häberle in Bad Liebenzell. Wir, die Familie Häberle, möchten unseren Teil für ein neues Stadtbild und eine Weiterentwicklung für beide Seiten beitragen. 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang: 

Werte und Fakten: 

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw, dem auch die Stadt Bad Liebenzell angehört, hat in seinem Gutachten (welches die Fa. Häberle beauftragt hat) die Flächen bewertet. Die Flächen für die Teilverlagerung haben laut dem Gutachterausschuss einen Wert von 141.800,- EUR. Wir haben der Stadt Bad Liebenzell aufgrund des Gesprächs mit Landrat Riegger am 15.07.2023 ein Kaufangebot in Höhe von 150.000,- EUR unterbreitet. Dieses Angebot halten wir weiterhin aufrecht. 

Es ist anzumerken, dass Herr Bürgermeister Bäuerle mit uns bereits 2012 über die Pachtverträge verhandelt hat und der Gemeinderat 2015/2018 im Zuge der Änderung des Bebauungsplans in den Talwiesen über die damaligen Pachtverträge informiert war und keine Einwände gegenüber dem Pachtverhältnis und Pachtkonditionen vorgebracht hat. 

Die Stadt Bad Liebenzell / Gemeinderat hat in den Jahren 2019/20 alle Grundstücke wieder in Ihren Besitz gebracht und damit erst die Voraussetzungen geschaffen, uns die Flächen für eine Teilverlagerung und eine Gesamtverlagerung vorschlagen zu können. 

 

 

 

Die Sachlage der Pachtverträge ist nicht so einfach, wie es dargestellt wird.  

Das Zitat des Richters im Schwarzwälder Botenob er (Fa. Häberle) die Flächen nutze oder nicht sei nicht Sache der Stadt“, kann man nicht ohne folgenden Hinweis stehen lassen. Alleine die Stadt Bad Liebenzell hat die Planungshoheit. Somit kann nur sie die notwendigen baurechtlichen Verfahren (Änderung Flächennutzungsplan, Änderung Bebauungsplan) durchführen, um die Flächen zukünftig gewerblich nutzen zu können.  

 

Wenn in einem Pachtvertrag zwei unterschiedliche Pachtbeträge aufgeführt sind, darf man sich die Frage stellen – Warum? Wenn man eine Fläche nicht nutzen kann, bezahlt man eine geringe Pacht und wenn sie rechtlich nutzbar sind, dann zahlt man eine höhere Pacht. Wir können hier kein außergewöhnliches oder sittenwidriges Verhalten erkennen.  

 

Niemand zahlt Geld für Flächen, die er nicht nutzen kann. 

 

Genau mit dieser Fragestellung hat sich auch das Gutachten des Gutachterausschusses beschäftigt. Darin heißt es: „In diesem Zusammenhang muss die Frage aufgeworfen werden, ob ein wirtschaftlich handelnder Marktteilnehmer zu diesem Pachtzins eine Fläche pachten würde, die er aufgrund der bauplanungsrechtlichen Vorgaben nicht im gewünschten Sinne (hier gewerblich) nutzen kann. Den Preisbildungsmechanismen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr folgend, kann diese Fragestellung nach fester Überzeugung des Gutachterausschusses nur mit einem ‚Nein‘ beantwortet werden.“ Und an anderer Stelle heißt zu der derzeit nicht gewerblich nutzbaren Fläche: „Im Ergebnis ist von einer nicht vorhandenen Marktnachfrage nach einer wirtschaftlich nicht nutzbaren Fläche auszugehen. Wird die Fläche seitens der Stadt Bad Liebenzell nicht verpachtet, so liegt diese brach und verursacht vor allem Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, ohne einen Ertrag zu erwirtschaften oder dem Gemeinwohl zu dienen.“ 

 

Der wichtigste Punkt ist doch aber, dass wir hier nicht über einen zweiten oder einen vorübergehenden Betriebsstandort für einen Zeitraum X reden, sondern über eine dauerhafte Verlagerung eines Unternehmens. Diese Verlagerung / Umzug kostet bei der Teilverlagerung (auf die Flächen, die wir aktuell nutzen und für die der Gemeinderat den Bebauungsplan im Juli 2023 geändert hat ca. 3 – 3,5 Mio. EUR. Die Gesamtverlagerung wird voraussichtlich nochmals 3 – 5 Mio. EUR an Investitionen kosten. Niemand wird auf eine Pachtfläche von 3, 5 oder 10 Jahren investieren, geschweige denn sein Unternehmen auf Basis eines „Zeitvertrages“ verlagern.  

Dem lang gehegten Wunsch der Stadt das Unternehmen mit 85 Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen, Gewerbeeinnahmen, sozialem und ehrenamtlichem Engagement in Bad Liebenzell und deren Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren, etc. zu halten und aus der Innenstadt zu verlagern und der damit möglichen Neugestaltung der Bahnhofstraße, stehen wir nicht im Wege. Wir möchten als Traditionsunternehmen und Familie unseren Teil dazu beitragen Bad Liebenzell für beide Seiten neu, modern und zukunftsfähig aufzustellen 

Die Sicherung der Zukunft des Unternehmens hat für uns die oberste Priorität. Die nächste Generation steht in den Startlöchern und muss heute Entscheidungen für morgen und übermorgen treffen. Diese Tradition möchten wir weiterführen und auch in Zukunft von dem Standort Bad Liebenzells unsere Kunden zu bedienen. 

 

 

 

____________________________________________________________________________________

 

 

Presseartikel Schwarzwäler Bote 05.08.2023

www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.streit-um-pachtvertraege-bad-liebenzell-zieht-gegen-haeberle-vor-gericht.e63cbbc4-5586-4257-a9c9-99102541e462.html

 

 

Pressemitteilung Firma Häberle, Bad Liebenzell:

 

Wir, die Firma Heizöl Häberle bedauern es außerordentlich, dass die Stadt Bad Liebenzell mit der Pressemitteilung diesen Weg eingeschlagen hat. Das Ziel „die Verlagerung der Firma Heizöl Häberle in die Talwiesen auf eine ehemalige Mülldeponie“ sollte für die Stadt Bad Liebenzell von großer Bedeutung sein. Die Stadt käme der Möglichkeit, den lang ersehnten Wunsch das Areal in der Bahnhofstraße städtebaulich neu gestalten zu können, zum Wohle der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger, einen großen Schritt weiter. In der Vergangenheit standen baurechtliche Vorgaben in den Talwiesen entgegen, des Weiteren war die Stadt nicht Eigentümer aller Flächen (Tennishalle, Tennisheim). Insbesondere in den Jahren 2019-2021 waren die Stadt Bad Liebenzell und die Firma Häberle auf einem guten Weg die Verlagerung zu realisieren.

 

Um die Situation zu verstehen, ist es notwendig die Historie zumindest zum Teil zu kennen. Wir können rückblickend keinen Fehler feststellen. Der Gemeinderat hat ab ca. 2019 mehrfach einstimmig oder stark mehrheitlich seine Zustimmung für die Verlagerung in die Talwiesen bekundet. In dem gesamten Ablauf der Geschehnisse spielen die Pachtverträge am Ende des Tages nur eine untergeordnete Rolle bzw. eine Übergangsregelung. Mit den Pachtverträgen hat die Firma Häberle gegenüber den Kreditinstituten und dem Landratsamt die Ernsthaftigkeit der Verlagerung in die Talwiesen dokumentiert. Am Ende des Tages werden wir Investitionen von 2-3 Mio. EUR bei der Teilverlagerung und 5-6 Mio. EUR bei der Gesamtverlagerung nur auf Eigentumsflächen durchführen. (wie jeder private Hausbesitzer übrigens auch)

 

Die zeitliche Reihenfolge war folgendermaßen geplant. Gespräche und Vorstellungen im Gemeinderat, genehmigungsrechtliche Verfahren, Pachtverträge als Zwischenlösung bis zur Genehmigung des Bebauungsplans, Kauf der Flächen, Bau und Investition der Teilverlagerung, parallel dazu die gleichen Schritte für die Gesamtverlagerung, in dieser Zeit (2019-2021) hat der Gemeinderat dem damaligen Bürgermeister in den nicht öffentlichen Sitzungen mehrmals das „Go“, zu diesen damaligen Verhandlungen gegeben, wie auch an der Neujahrsansprache öffentlich bekannt gemacht wurde. 

 

Zu dem Thema „Verhandlungen“:

 

Es gab 2023 einen Vorschlag („Verhandlungsversuch“) mit der Stadt Bad Liebenzell, der auf Grund nicht akzeptabler Bedingungen nicht weiterverfolgt werden konnte. Der neue von der Stadt vorgelegte Pachtvertrag hatte beispielsweise eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit seitens der Stadt. Bei gleichzeitigen Investitionen für die Fa. Häberle von ca. 2-3 Mio. EUR nur für die Teilverlagerung, ist dies ein völlig absurder Vorschlag. Die Firma Häberle hat nach anwaltlicher Prüfung gültige Pachtverträge, sofern die Verträge von einem Verwaltungsgericht nicht für rechtsunwirksam erklärt werden.

 

Über welche Fragen bzw. über welchen angeblichen Schaden sprechen wir eigentlich? Wir unterhalten uns über eine Pachtdifferenz pro Quadratmeter von 2 Cent. Die gesamte Fläche in den Talwiesen ist eine ehemalige Mülldeponie, die Mitte der 70er Jahre geschlossen wurde.

 

Bei den Gesprächen (Verhandlungen) hieß es, entweder sie akzeptieren diesen von der Stadt vorgelegten Pachtvertrag und kündigen vorab den bestehenden gültigen Pachtvertrag oder wir klagen. Verhandlungen bzw. Gespräche zu einzelnen Punkten wurden strikt mit der Begründung abgelehnt, dass der Gemeinderat mehrheitlich keinen Verhandlungsspielraum beschlossen hat. Als Ergebnis der Gespräche wurden wir aufgefordert einen neuen Pachtvertragsentwurf und ein Kaufangebot an die Stadt zu senden. Die Stadt erhielt am 15 Juli einen neuen Pachtvertragsentwurf und gleichzeitig ein Kaufangebot für die Teilverlagerung (die aktuell genutzten Flächen). Wir erhielten bis heute keine Antwort zu den Pachtvertragsentwürfen und keine Antwort zu dem Kaufangebot, keine Gesprächsangebote und kein Verhandlungsangebot. Die einzige Reaktion war diese Pressemitteilung. Die Pressemitteilung ist im Übrigen nicht mit dem Gemeinderat abgestimmt und ohne dessen Kenntnis von Herrn Bürgermeister Chiari eigenmächtig veröffentlicht worden. Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, dass der Gemeinderat seit Jahren Kenntnis über Pachtverträge hat, die über ähnliche Konditionen verfügen.

 

Die zeitliche Planung der Fa. Häberle sieht vor, dass wir die Teilverlagerung bis zum Sommer 2024 abschließen möchten und die Gesamtverlagerung nach erfolgter baurechtlicher Genehmigung spätestens in 2-3 Jahren umsetzen wollen.

 

Verwaltungsrechtliche Abläufe sind mir als Gemeinderat teilweise bekannt, allerdings nicht im Detail. Die Verwaltung hat grundsätzliche die Aufgabe dem Gemeinderat die entsprechenden Unterlagen aufzuarbeiten, vorzulegen, zu erklären und abzuwickeln. Warum und wieso die Verwaltung bzw. der Bürgermeister etwas getan oder nicht getan haben soll, entzieht sich unserer Kenntnis.

 

Die Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde, dass die bestehenden Pachtverträge gegen die Gemeindeordnung verstoßen sollen, basiert im Wesentlichen auf einem Wertgutachten, das sich mit der Fragestellung eines angemessenen Pachtzinses auseinandergesetzt hat. Interessanterweise liegt dieses angebliche „Wertgutachten“ dem Gemeinderat, trotz mehrmaligem Nachfragen, nicht vor. Dem Gemeinderat wurde lediglich ein Schreiben übermittelt, dass im Betreff als „vorläufige Ermittlung eines angemessenen Pachtzinses“ gekennzeichnet ist. Diese Unterlagen erfüllen nicht das Format eines Wertgutachtens.

 

Es ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich, wenn nur über und nicht mit einem gesprochen wird. Im privaten und beruflichen Leben gehören Gespräche und Verhandlungen zum täglichen miteinander. Wir stehen jederzeit für Gespräche/Verhandlungen zur Verfügung.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind von unserer Seite nicht gewollt und auch nur der wirklich allerletzte Ausweg. Nach unserer anwaltlichen Beratung haben wir gültige Pachtverträge.

 

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass sich nach der Verlagerung der Fa. Häberle in die Talwiesen für die Stadt Bad Liebenzell große Möglichkeiten ergeben, das Areal in der Bahnhofstraße einer neuen städtebaulichen Nutzung zu überführen - zum Wohle der Stadt. Aktuell schwindet diese Chance leider. Wir weisen die haltlosen Behauptungen von Herrn Chiari bzw. der Stadt Bad Liebenzell zurück. Wir bedauern die Entwicklung und stehen weiterhin zu unseren Plänen die Firma innerhalb von Bad Liebenzell in die Talwiesen zu verlagern. Wir stehen für Gespräche und Verhandlung immer zur Verfügung. Vielen Dank.

 

 

Nicht nur wir stellen uns einige Fragen:

 

Warum berichtet die Stadt Bad Liebenzell einseitig und verschweigt wichtige Informationen?

Welche Intentionen bewegen Herrn Chiari eine derartige Pressemitteilung zu veröffentlichen?

Haben Teile des Gemeinderats und die Verwaltungsspitze andere Intentionen und Absichten?

Sollte es andere Überlegungen geben oder sind bereits Versprechungen gegenüber Dritten getätigt worden?

 

 

 

Kurztext zur Pressemitteilung:

 

1. Nach unserer Rechtsberatung sind die Pachtverträge gültig, sofern die Verträge von einem Verwaltungsgericht nicht für rechtsunwirksam erklärt worden sind

 

2. Ob und wer gegen die Gemeindeordnung verstoßen wurde können wir nicht beurteilen. Verwaltungsrechtliche Verfahrensschritte sind ausschließlich Aufgabe der Stadtverwaltung

 

3. Es gibt kein Wertgutachten bzw. ein solches Wertgutachten wurde uns trotz mehrmaligem Anfragen nicht vorgelegt. Haltlose Behauptungen per Pressemitteilung führen nicht automatisch dazu, dass sie eine Richtigkeit erlangen bzw. der Wahrheit entsprechen.

 

4. Gespräche und Verhandlungen die mit „Entweder-oder“ als Inhalt haben, sind keine Gespräche / Verhandlungen sondern erheben eher den Anspruch einer Drohung / Erpressung.

 

5. Es ist schade und bedauerlich, wenn eine Stadt bzw. dessen Repräsentant keinen Weg findet Punkte gemeinsam in Gesprächen zu lösen.

 

 

Persönliche Anmerkungen:

 

Unsere Firma - Heizöl Häberle - ist ein Traditionsunternehmen seit 1901 mit Firmensitz in Bad Liebenzell und seit 1956 im Besitz der Familie Häberle. Die Familie Häberle lebt und arbeitet in der dritten Generation mit 90 Mitarbeitern in Bad Liebenzell. Engagement im Ehrenamt für Bad Liebenzell ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Es ist für uns unverständlich, wie wir behandelt werden. Wir leben das Miteinander und sind bestürzt über ein solches Vorgehen.

 

 

 

 

Bad Liebenzell, den 31.07.2023

Frage stellen